Mit der Agenda 2030 hat sich die weltweite Staatengemeinschaft auf eine Zukunftsvision einer Welt in Frieden geeinigt, in der
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niemand Hunger leiden muss,
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die Ökosysteme an Land und im Wasser geschützt sind
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die Artenvielfalt in der Fauna und Flora erhalten wird
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und Konsum und Produktion die planetaren Grenzen nicht überschreiten und somit die Biodiversität gesichert ist.
2017 verabschiedeten die Mitglieder der UNO-Generalversammlung einstimmig 17 SDGs
(‚Sustainable Development Goals‘)
Die "Ziele für nachhaltige Entwicklung" sind mit bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen verknüpft, wodurch deren Umsetzung gem. der UNO-Menschenrechtspakte verpflichtend ist.
Wie die Menschenrechte ist auch die Agenda 2030 auf dem ganzen Planeten gültig. D.h. sie muss auf der ganzen Welt, von allen Menschen für alle Menschen umgesetzt werden.
Die Staatengemeinschaft hat sich verpflichtet die festgelegten Ziele gemeinsam zu erreichen.
PRO-NATUR hat sich mit dem Erhalt der heimischen Artenvielfalt den
"Zielen für nachhaltige Entwicklung"
der AGENDA 2030 verpflichtet
Die PRO-NATUR Wildblumenwiesen und Blühstrreifen
tragen insbesondere mit folgenden SDGs
zur nationalen Umsetzungsverpflichtung bei.