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AGENDA 2030

Mit der Agenda 2030 hat sich die weltweite Staatengemein­schaft auf eine Zukunftsvision einer Welt in Frieden geeinigt, in der

  • niemand Hunger leiden muss,

  • die Ökosysteme an Land und im Wasser geschützt sind

  • die Artenvielfalt in der Fauna und Flora erhalten wird

  • und Konsum und Produktion die planetaren Grenzen nicht überschreiten und somit die Biodiversität gesichert ist.

 

2017 verabschiedeten die Mitglieder der UNO-Generalversammlung einstimmig 17 SDGs

(‚Sustainable Development Goals‘)

 

Die "Ziele für nachhaltige Entwicklung" sind mit bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen verknüpft, wodurch deren Umsetzung gem. der UNO-Menschenrechtspakte verpflichtend ist.

Wie die Menschenrechte ist auch die Agenda 2030 auf dem ganzen Planeten gültig. D.h. sie muss auf der ganzen Welt, von allen Menschen für alle Menschen umgesetzt werden.

Die Staatengemeinschaft hat sich verpflichtet die festgelegten Ziele gemeinsam zu erreichen.

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PN Biodiversitäts-Zertifikate weiss.png
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PRO-NATUR hat sich mit dem Erhalt der heimischen Artenvielfalt den

"Zielen für nachhaltige Entwicklung"

der AGENDA 2030 verpflichtet

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Die PRO-NATUR Wildblumenwiesen und Blühstrreifen

tragen insbesondere mit folgenden SDGs 

zur nationalen  Umsetzungsverpflichtung bei.

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Den globalen Tem­peratur­an­stieg auf 1,5°C  begrenzen und die globale Treib­haus­gas-Neutra­lität zur Jahr­hundert­mitte erreichen.

Den Privat­sektor für den globalen Klima­schutz mobilisieren.

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Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und ab 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern.

SDG 13
SDG 15
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